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Doula-Knigge

Doula-Knigge:

 

Die Doula begleitet während der Geburt durch ihre kontinuierliche Anwesenheit sowie emotionale und physische Unterstützung. Sie hilft, wenn erforderlich, die notwendigen Informationen durch Fachpersonen zu erhalten, damit die Gebärende/Eltern eine bestmöglich informierte Entscheidung im Geburtsverlauf treffen können. Doulas empfehlen keine Behandlungen oder Verfahren. Das Rollenverständnis der Doula beinhaltet, die Gebärende/Eltern bei medizinischen Fragen zu ermutigen, diese mit Ärztin/Arzt oder Hebamme zu besprechen. Persönliche Präferenzen und Überzeugungen der Doula sollen in eventuelle Entscheidungsprozesse der Eltern nicht eingebracht werden. Doulas verstehen, respektieren und unterstützen das gewählte Geburtsteam und –setting und begleiten die Eltern kontinuierlich auf dem von ihnen gewählten Weg.

 

Kompetenz

 

Als Doula kompetent zu sein und zu bleiben fördert sie durch Selbsterfahrung und -reflexion, Weiterbildungen und Supervision, sowie durch Kontakte mit verwandten Organisationen und Zusammenarbeit mit anderen Geburtsbegleiterinnen.

Verschwiegenheitspflicht

 

Die Doula ist verpflichtet, über alle Inhalte und Erlebnisse im Rahmen einer Geburts- und/oder Wochenbettbegleitung gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren. Die Klientin muss die Doula schriftlich von der Verschwiegenheit befreien, wenn sie wünscht, dass die Doula sich mit Klinikpersonal, Hebammen oder ggf. der Back-up-Doula in ihrem Sinne austauschen kann.

 

Selbstverständnis

 

Die Doula sieht sich als Dienerin der Frau/Eltern während der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes.

 

Achtsamkeit gegenüber Hebammen

 

Im Sinne eines achtsamen und freudvollen Geburtsteams ist auf freundliches Benehmen zu achten und bewusst der Kreis zu öffnen, wenn die Hebamme am Geburtsort eintrifft. Im Verlauf jeder Geburtsbegleitung entscheiden alleine die Gebärenden/Eltern, wann die Hebamme zu verständigen ist. Soll die Doula diese Aufgabe übernehmen, ruft sie ausschließlich vom Handy der Eltern die Hebamme an. Die Doula äußert weder gegenüber der Gebärenden/den Eltern noch gegenüber der Hebamme einen Zeitpunkt/Zeitraum, wann die Hebamme zur Geburt kommen möge. Diese Absprachen/Entscheidungen finden jeweils nur zwischen der Gebärenden/den Eltern und der Hebamme statt. Für den Fall eines unerwartet rasanten Geburtsverlaufs wird auf Alleingeburt (Unassisted birth, Free birth) verwiesen.

 

Alleingeburt (Unassisted birth, Free birth)

 

Die Doula lehnt die (Geburts-)Begleitung einer geplanten Alleingeburt ab. Bei geplanten Hausgeburten erkundigt sich die Doulas sofort nach ihrer Ankunft bei der Gebärenden nach dem Status der geplanten fachlichen Betreuung und zwischenzeitlich getroffenen Vereinbarungen mit der Hebamme/Krankenhaus. Sollte eine schwangere Frau/Eltern eine Alleingeburt geplant und die Doula ohne deren Mitwissen dazu gebeten haben, gilt für die Doula: Hebamme/DRK müssen zeitnah verständigt werden! (Wenn dies gegen den absoluten Willen der Gebärenden/Eltern ist, muss die Doula den Geburtsort wieder verlassen). Die Doula darf eine Alleingeburt weder in Worten noch in Taten unterstützen und begleiten. Bei einer ungeplanten und unvorhersehbaren Alleingeburt wird umgehend die betreuende Hebamme/Notruf verständigt, um rechtlich abgesichert zu sein und fachliche Betreuung (Hebammenhinzuziehungspflicht) sicherzustellen.

 

Überweisungen

 

Schwangere Frauen/Eltern, deren Bedürfnisse den Zuständigkeits-und Kompetenzbereich der Doula überschreiten, verweist diese so schnell wie möglich an entsprechende Stellen.

 

Back-up-Doula

 

Im Krankheitsfall (eigene Krankheit oder schwere Krankheit in der Familie) ist nach Möglichkeit eine Doula-Kollegin als Backup-Doula zu finden, die als Vertretung zur Geburt geht. Die Klientin ist bei Krankheit umgehend zu informieren und die Doula trägt Sorge dafür, dass der Kontakt zwischen Klientin und Back-up-Doula hergestellt wird. Mit dieser (Not-)Möglichkeit ist sorgsam und achtsam umzugehen. Es sollen klare Kooperationsvereinbarungen zwischen den Doulas getroffen werden, was die Übernahme von Rufbereitschaft oder Geburtsbegleitung angeht. Dienstleistungsabgrenzung Unsere Standards betreffen emotionale und physische Unterstützung. Die Doula führt keine klinischen oder medizinischen Aufgaben oder Beratungen auf energetischer Ebene (Globuli usw.) durch. Falls eine Doula mit entsprechend weiteren Ausbildungen sich entscheidet Dienste anzubieten, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches einer Doula liegen, darf sie sich gegenüber den schwangeren Frauen/Eltern und gegenüber anderen nicht Doula nennen. In diesem Fall hat sie sich selbst mit einem anderen Titel als „Doula/Geburtsbegleiterin“ zu bezeichnen und kann so Leistungen anbieten, die ihren weiteren Ausbildungen und deren Zuständigkeitsbereich entsprechen

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